Ist Ihre Website
barrierefrei* & entspricht
dem Barrierefreiheit-
stärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt 2025 in Kraft: Sind Ihre digitalen Angebote bereit? Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Webseiten gesetzeskonform und barrierefrei zu gestalten - schnell, effizient und zuverlässig.
Individuelle Beratung und Umsetzung
Rechtssicher und zukunftsorientiert
Erfüllung aller Anforderungen nach WCAG 2.1 und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Was beinhaltet das BFSG*?
Alternativ-
texte
Bilder müssen mit beschreibenden Alternativtexten versehen sein, damit Screenreader sie interpretieren können.
Zoom-
Kompatibilität
Inhalte müssen bei einer Vergrößerung um bis zu 200 % ohne Verlust von Funktionalität oder Lesbarkeit zugänglich bleiben.
Fokus-
Management
Die Tastaturfokussierung muss sichtbar und logisch durch die Seite navigierbar sein.
Kontrastver-
hältnis
(Farben)
Texte und interaktive Flemente müssen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 aufweisen, um aut lesbar zu sein.
Sprachangabe
Die verwendete Sprache der Seite muss im HTML- Code korrekt deklariert sein (z. B. <html lang="de">).
Barrierefreie
Links
Links müssen klare und beschreibende Texte enthalten (z. B. nicht „hier klicken", sondern „Mehr Informationen zur Barrierefreiheit").
Medien-
Untertitel
Videos müssen Untertitel oder Audiotranskriptionen enthalten, damit sie für hörgeschädigte Nutzer zugänglich sind.
Resiliente
Schriftgröße
Schriftgrößen müssen skalierbar sein, damit Benutzer den Text ohne Verzerrungen vergrößern können.
Animierte Inhalte
Bewegte Inhalte (z. B. Animationen, Slider) müssen pausierbar oder deaktivierbar sein.
ARIA-Rollen
Verwendung von ARIA- Attributen, um Screenreader über die Funktion und den Status von Elementen zu informieren.
Tastaturnavi-
gation
Alle Funktionen der Website müssen ohne Maus, also vollständig über die Tastatur, zugänglich sein.
Fehlerver-
meidung
Formulare müssen Nutzer vor dem Absenden: auf mögliche Fehler hinweisen und klare Fehlermeldungen bereitstellen.
Zeitlimits
Benutzerinteraktionen mit Zeitlimits müssen erweiterbar oder deaktivierbar sein.
Lesbare Struktur
Inhalte müssen in logischen Überschriften- Hierarchien (H1 bis H6) und Absätzen organisiert sein.
Einfache Sprache
Komplexe Begriffe und Satzstrukturen sollten vermieden oder erklärt werden, um Zugänglichkeit für kognitiv eingeschränkte Nutzer zu gewährleisten.
Keine blinkenden Inhalte
Vermeidung von blinkenden oder flackernden Elementen, um Anfälle bei Epileptikern zu verhindern.
Visuelle Hilfestellung
Interaktive Elemente wie Buttons und Formulareingaben müssen visuell hervorgehoben sein, z. B. durch Farbänderung oder Umrandung.