Ist Ihre Website
barrierefrei* & entspricht
dem Barrierefreiheit-
stärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt 2025 in Kraft: Sind Ihre digitalen Angebote bereit? Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Webseiten gesetzeskonform und barrierefrei zu gestalten - schnell, effizient und zuverlässig.

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Individuelle Beratung und Umsetzung

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Rechtssicher und zukunftsorientiert

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Erfüllung aller Anforderungen nach WCAG 2.1 und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Danke, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

BFSG* -
warum jetzt handeln?

*Das BFSG tritt 2025 in Kraft und schreibt vor, dass digitale Angebote barrierefrei sein müssen. Ziel ist es, allen Menschen, unabhängig von Behinderung oder Einschränkungen, den Zugang zu digitalen Produkten zu ermöglichen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG betrifft Hersteller, Händler und Dienstleister, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Das Gesetz gilt für folgende Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden:

Hersteller, Importeure und Händler spezifischer Produkte:

  • Hardwaresysteme für Universalrechner: Dazu zählen Computer, Tablets und Laptops, einschließlich der zugehörigen Betriebssysteme.
  • Selbstbedienungsterminals: Beispielsweise Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten und interaktive Informationskioske.
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang: Geräte wie Smartphones, Smart-TVs und E-Book-Lesegeräte, die für Telekommunikationsdienste oder den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten genutzt werden. → IHK München


Dienstleistungserbringer für Verbraucher:

  • Telekommunikationsdienste: Anbieter von Telefonie, Internet und ähnlichen Diensten.
  • Bankdienstleistungen: Finanzinstitute, die Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.
  • Personenbeförderungsdienste: Unternehmen im öffentlichen Verkehr, insbesondere in Bezug auf digitale Elemente wie Websites, Apps, elektronische Tickets und Informationssysteme.
  • E-Books und zugehörige Software: Anbieter von E-Books und entsprechender Lesesoftware.
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungsportale und ähnliche Plattformen, die Verträge mit Verbrauchern abschließen. → IHK München

Warum sollten Sie handeln?

  • Rechtliche Verpflichtung: Ab Juni 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
  • Erweiterung der Zielgruppe: In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Durch barrierefreie Angebote erreichen Sie eine größere Kundengruppe → Statistisches Bundesamt
  • Image und Wettbewerbsfähigkeit: Barrierefreiheit stärkt das Unternehmensimage und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit.

Wie können wir helfen?

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:

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Was beinhaltet das BFSG*?

Alternativ-
texte

Bilder müssen mit beschreibenden Alternativtexten versehen sein, damit Screenreader sie interpretieren können.

Zoom-
Kompatibilität

Inhalte müssen bei einer Vergrößerung um bis zu 200 % ohne Verlust von Funktionalität oder Lesbarkeit zugänglich bleiben.
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Fokus-
Management

Die Tastaturfokussierung muss sichtbar und logisch durch die Seite navigierbar sein.

Kontrastver-
hältnis
(Farben)

Texte und interaktive Flemente müssen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 aufweisen, um aut lesbar zu sein.

Sprachangabe

Die verwendete Sprache der Seite muss im HTML- Code korrekt deklariert sein (z. B. <html lang="de">).

Barrierefreie
Links

Links müssen klare und beschreibende Texte enthalten (z. B. nicht „hier klicken", sondern „Mehr Informationen zur Barrierefreiheit").

Medien-
Untertitel

Videos müssen Untertitel oder Audiotranskriptionen enthalten, damit sie für hörgeschädigte Nutzer zugänglich sind.
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Resiliente
Schriftgröße

Schriftgrößen müssen skalierbar sein, damit Benutzer den Text ohne Verzerrungen vergrößern können.

Animierte Inhalte

Bewegte Inhalte (z. B. Animationen, Slider) müssen pausierbar oder deaktivierbar sein.

ARIA-Rollen

Verwendung von ARIA- Attributen, um Screenreader über die Funktion und den Status von Elementen zu informieren.
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Tastaturnavi-
gation

Alle Funktionen der Website müssen ohne Maus, also vollständig über die Tastatur, zugänglich sein.

Fehlerver-
meidung

Formulare müssen Nutzer vor dem Absenden: auf mögliche Fehler hinweisen und klare Fehlermeldungen bereitstellen.

Zeitlimits

Benutzerinteraktionen mit Zeitlimits müssen erweiterbar oder deaktivierbar sein.

Lesbare Struktur

Inhalte müssen in logischen Überschriften- Hierarchien (H1 bis H6) und Absätzen organisiert sein.

Einfache Sprache

Komplexe Begriffe und Satzstrukturen sollten vermieden oder erklärt werden, um Zugänglichkeit für kognitiv eingeschränkte Nutzer zu gewährleisten.

Keine blinkenden Inhalte

Vermeidung von blinkenden oder flackernden Elementen, um Anfälle bei Epileptikern zu verhindern.
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Visuelle Hilfestellung

Interaktive Elemente wie Buttons und Formulareingaben müssen visuell hervorgehoben sein, z. B. durch Farbänderung oder Umrandung.

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Warum Barrierefreiheit umsetzen?

Die Umsetzung barrierefreier Webdesign-Standards bietet nicht nur rechtliche und ethische Vorteile, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit und Benutzerfreundlichkeit Ihrer digitalen Angebote.

Rechtliche Strafen

  • Das BFSG sieht Bußgelder bis zu 100.000 Euro für Unternehmen vor, die ihre digitalen Produkte oder Dienstleistungen nicht barrierefrei gestalten.
  • In schwerwiegenden Fällen können Produkte oder Services vom Markt genommen werden.

Einschränkungen bei öffentlichen Ausschreibungen

  • Viele öffentliche Institutionen verlangen barrierefreie Websites oder Apps als Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen. Ohne Barrierefreiheit können Sie sich nicht bewerben.

SEO-Vorteile

  • Barrierefreie Inhalte, wie beschreibende Alt-Texte oder optimierte HTML-Strukturen, verbessern auch das Ranking in Suchmaschinen.

Verbesserte Nutzererfahrung für alle

  • Barrierefreiheit erhöht die allgemeine Usability. Klare Strukturen, gut lesbare Inhalte und einfache Navigation kommen allen Nutzern zugute, nicht nur Menschen mit Behinderungen.

Rechtssicherheit und Image

  • Unternehmen, die Barrierefreiheit umsetzen, vermeiden Bußgelder und verbessern gleichzeitig ihr Image als verantwortungsbewusste Marke.